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§ 16e - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen



(1) 1Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach diesem Buch seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründen. 2Für die Berechnung der Dauer der Arbeitslosigkeit nach Satz 1 findet § 18 des Dritten Buches entsprechende Anwendung.

(2) 1Der Zuschuss nach Absatz 1 wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geleistet. 2Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. 3Für das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt findet § 91 Absatz 1 des Dritten Buches mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass nur der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung zu berücksichtigen ist. 4§ 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die der Arbeitgeber einen Zuschuss nach Absatz 1 erhält.

(3) 1§ 92 Absatz 1 des Dritten Buches findet entsprechende Anwendung. 2§ 92 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, Satz 2 und 3 des Dritten Buches ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass abweichend von § 92 Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz des Dritten Buches der für die letzten sechs Monate bewilligte Förderbetrag zurückzuzahlen ist.

(4) 1Während einer Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 soll eine erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten erbracht werden. 2In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach Satz 1 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen.



 
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Frühere Fassungen von § 16e SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 1 Teilhabechancengesetz (10. SGB II-ÄndG)
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2583
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1824
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 01.10.2007 (15.10.2007)Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
vom 10.10.2007 BGBl. I S. 2326
aktuellvor 01.10.2007 (15.10.2007)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16e SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16e SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16g SGB II Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (vom 01.07.2023)
...  (3) Leistungen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach § 16e Absatz 4 und § 16i Absatz 4 dieses Buches können während der gesamten Dauer der jeweiligen ...
§ 16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt (vom 01.01.2023)
... sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt war, das durch einen Zuschuss nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder im Rahmen des Bundesprogramms ... und sie dieses Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat. Zeiten eines nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach dem Bundesprogramm „Soziale ...
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen (vom 01.07.2023)
... Absatz 6 nachzukommen, 2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 (EinglMV 2024)
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 368
§ 1 EinglMV 2024 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
... vor. Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, den §§ 14 bis 16g, 16k, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 27 SGB III Versicherungsfreie Beschäftigte (vom 01.01.2019)
... Beschäftigung ehrenamtlich ausgeübt wird, 5. Beschäftigung, die nach den §§ 16e und 16i des Zweiten Buches gefördert wird. (4) Versicherungsfrei sind ...

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1152; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
§ 2 SGBIIKennzV Begriffsbestimmungen (vom 22.03.2019)
... der aktiven Arbeitsförderung sind alle Maßnahmen nach den §§ 16, 16d, 16e in der bis 31. Dezember 2018 gültigen Fassung, den §§ 16f und 16i des Zweiten ... 88 bis 90 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Maßnahmen nach den §§ 16b und 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Förderungen nach dem „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser ... geförderte Beschäftigungen sind Maßnahmen nach den §§ 16d, 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung und § 16i des Zweiten Buches ...

Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)
neugefasst durch B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2142
§ 3 VKFV Eingliederungsleistungen
... sind Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach den §§ 16 bis 17 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Kosten der Eingliederungsleistungen gehören ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1a BeschCG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... aaa) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 16a" durch die Angabe „§ 16e " ersetzt. bbb) In Buchstabe d wird die Angabe „§ 16 Abs. 3 Satz ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
Artikel 1 1. SGBIIKennzVÄndV
... der aktiven Arbeitsförderung sind alle Maßnahmen nach den §§ 16, 16d, 16e in der bis 31. Dezember 2018 gültigen Fassung, den §§ 16f und 16i des Zweiten ... 88 bis 90 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Maßnahmen nach den §§ 16b und 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Förderungen nach dem „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser ... geförderte Beschäftigungen sind Maßnahmen nach den §§ 16d, 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung und § 16i des Zweiten Buches ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 1a SGB4uaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „Bei der Zuweisung sind die Mittel für die Leistungen nach § 16e gesondert auszuweisen." b) In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Leistungsberechtigte" ersetzt. 26. § 16e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderte Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... Satz 1 des Zweiten Buches oder c) mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e des Zweiten Buches gefördert wird." b) Nummer 6 wird ...
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  „§ 16 Leistungen zur Eingliederung". b) Die Angabe zu § 16a wird wie folgt gefasst: „§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen". ... b) Die Angabe zu § 16a wird wie folgt gefasst: „§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen". c) Nach der Angabe zu § 16a werden ... 16a Kommunale Eingliederungsleistungen". c) Nach der Angabe zu § 16a werden folgende Angaben eingefügt: „§ 16b Einstiegsgeld  ... 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 16a " ersetzt. 4. In § 10 Abs. 2 wird in Nummer 4 der Schlusspunkt durch ein Komma ... die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann." 5. Die §§ 16 und 16a werden wie folgt gefasst: „§ 16 Leistungen zur Eingliederung (1) ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder der nach § 6b Abs. 1 zuständige Träger. § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und ... die psychosoziale Betreuung, 4. die Suchtberatung." 6. Nach § 16a werden die folgenden §§ 16b bis 16d eingefügt: „§ 16b ... nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." 7. Der bisherige § 16a wird § 16e. 8. Nach dem neuen § 16e werden die folgenden §§ 16f und ... nach dem Dritten Kapitel und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Dritten Buches oder nach § 16a Nr. 1 bis 4 und § 16b erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit des ... Satz 1 und 3" ersetzt. 16. In § 46 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 16a " durch die Angabe „§ 16e" ersetzt. 17. § 51b Abs. 2 Nr. 2 wird ... an die einzelnen Leistungsempfänger (einschließlich der Leistungen nach § 16a Nr. 1 bis 4), Anspruch und Bruttobedarf je Monat, anerkannte monatliche Bruttokaltmiete; Angaben ... finden." 19. In § 71 Abs. 1 und 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 16a " durch die Angabe „§ 16e" ersetzt. 20. Folgender § 73 wird ...

Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
Artikel 3 SchfAVNOG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16e Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Bundesagentur" durch die Wörter „Agentur ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... ehrenamtlich ausgeübt wird, 5. Beschäftigung, die nach § 16e des Zweiten Buches gefördert wird." d) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem ...
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16e wird wie folgt gefasst: „§ 16e Förderung von ... a) Die Angabe zu § 16e wird wie folgt gefasst: „§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen". b) Die Angabe zu § 54 wird ... von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen." 7. Die §§ 16d und 16e werden wie folgt gefasst: „§ 16d Arbeitsgelegenheiten (1) ... für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet. § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen (1) Arbeitgeber können auf Antrag ... Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 1, § 16d Satz 1 oder § 16e " durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 und § 16e" ersetzt. 10. ... § 16d Satz 1 oder § 16e" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 und § 16e " ersetzt. 10. In § 18a Satz 1 werden nach dem Wort „Bundesagentur" ... 1 Nummer 2 werden die Wörter „eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderte Arbeit" durch die Wörter „ein nach § 16e gefördertes ... nach § 16e geförderte Arbeit" durch die Wörter „ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis" ersetzt. 13. § 46 Absatz 2 Satz 3 ... 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Für Leistungen nach den §§ 16e und 16f kann die Agentur für Arbeit insgesamt bis zu 20 Prozent der auf sie entfallenen ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist." 14b. Dem § 16e Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf Antrag können dem ... 42. In § 46 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§§ 16e und 16f" durch die Angabe „§§ 16e, 16f und 16h" ersetzt. 43. ... Satz 3 wird die Angabe „§§ 16e und 16f" durch die Angabe „§§ 16e , 16f und 16h" ersetzt. 43. Dem § 50 Absatz 1 wird folgender Satz ...

Teilhabechancengesetz (10. SGB II-ÄndG)
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2583
Artikel 1 10. SGB II-ÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16e wird wie folgt gefasst: „§ 16e Eingliederung von ... geändert: a) Die Angabe zu § 16e wird wie folgt gefasst: „ § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen". b) Nach der Angabe zu § 16h wird ... wird angefügt: „§ 81 Teilhabechancengesetz". 2. § 16e wird wie folgt gefasst: „§ 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ... Teilhabechancengesetz". 2. § 16e wird wie folgt gefasst: „ § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (1) Arbeitgeber können für die nicht ... „(3) Leistungen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach § 16e Absatz 4 und § 16i Absatz 4 dieses Buches können während der gesamten Dauer der jeweiligen ... sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt war, das durch einen Zuschuss nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder im Rahmen des Bundesprogramms ... wurde, und sie dieses Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat. Zeiten eines nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach dem Bundesprogramm „Soziale ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 JobPerspektiveG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... a) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung". b) Nach der Angabe zu § ... angefügt: „7. Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a ". b) Nach Absatz 4 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:  ... oder eines Trägers durch eine Geldleistung nach Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 oder § 16a erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen auf Grund des zu ... nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend." 3. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung ... 3. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung (1) Arbeitgeber können zur ... die Wörter „eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit," eingefügt. 6. In § 46 Abs. 2 wird nach Satz 2 ... eingefügt: „Bei der Zuweisung der Mittel für die Leistungen nach § 16a wird die Zahl der erwerbsfähigen Bezieher der Leistungen der Grundsicherung für ... Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive (1) § 16a ist bis zum 31. März 2008 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Arbeitgeber nur ... Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Dritten Buches gefördert werden können. (2) § 16a Abs. 1 Nr. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Zeitraum von sechs Monaten nach dem 30. ...
Artikel 2 JobPerspektiveG Folgeänderungen
...  „6. Beschäftigung, die mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a des Zweiten Buches gefördert wird."  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eingliederungsmittel-Verordnung 2013 (EinglMV 2013)
V. v. 06.12.2012 BAnz AT 18.12.2012 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2013 BAnz AT 10.07.2013 V1
§ 1 EinglMV 2013 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (vom 11.07.2013)
... verbleibenden Mittel nach Absatz 1 wird für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2014 (EinglMV 2014)
V. v. 09.12.2013 BAnz AT 16.12.2013 V1
§ 1 EinglMV 2014 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... verbleibenden Mittel nach Absatz 1 wird für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 (EinglMV 2015)
V. v. 05.12.2014 BAnz AT 18.12.2014 V1
§ 1 EinglMV 2015 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... verbleibenden Mittel nach Absatz 1 wird für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 (EinglMV 2016)
V. v. 17.12.2015 BAnz AT 24.12.2015 V1
§ 1 EinglMV 2016 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... die Ausfinanzierung von Leistungen zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 (EinglMV 2017)
V. v. 13.12.2016 BAnz AT 23.12.2016 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.04.2017 BAnz AT 05.05.2017 V1
§ 1 EinglMV 2017 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (vom 06.05.2017)
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 (EinglMV 2018)
V. v. 05.12.2017 BAnz AT 18.12.2017 V1
§ 1 EinglMV 2018 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
V. v. 03.12.2018 BAnz AT 10.12.2018 V1
§ 1 EinglMV 2019 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2020 (EinglMV 2020)
V. v. 09.12.2019 BAnz AT 13.12.2019 V1
§ 1 EinglMV 2020 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 (EinglMV 2021)
V. v. 10.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V2
§ 1 EinglMV 2021 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 (EinglMV 2022)
V. v. 17.12.2021 BAnz AT 27.12.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.07.2022 BAnz AT 05.07.2022 V1
§ 1 EinglMV 2022 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen (vom 06.07.2022)
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 (EinglMV 2023)
V. v. 13.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 228
§ 1 EinglMV 2023 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen (vom 29.08.2023)
... Titel 636 13 eingesetzt. (2) Für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) werden Mittel nach ...