§ 51c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung". k) Die Angabe zu § 51c wird wie folgt gefasst: „§ 51c (weggefallen)". l) Die ... k) Die Angabe zu § 51c wird wie folgt gefasst: „§ 51c (weggefallen)". l) Die Angabe zu § 65c wird wie folgt gefasst: ... 3" durch die Wörter „Absätzen 1 und 2" ersetzt. 20. § 51c wird aufgehoben. 21. § 55 wird wie folgt geändert: a) Der ...
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