Änderung § 32 SGB II vom 01.01.2011

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§ 32 SGB II a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2011 geltenden Fassung
§ 32 SGB II n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1a G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung)

§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes


(Text neue Fassung)

§ 32 Minderung und Wegfall des Sozialgeldes


(Textabschnitt unverändert)

§ 31 Abs. 1 bis 3 sowie 6 gilt entsprechend für Bezieher von Sozialgeld, wenn bei diesen Personen die in § 31 Abs. 2 oder Abs. 4 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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