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Zitierungen von § 7b SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 SGB II Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2023)
... Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zum näheren Bereich im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 2 zu treffen sowie dazu, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen ...
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung (vom 01.07.2026)
... Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, 5. in den Fällen des § 7b Absatz 4 eine nicht erreichbare Person Leistungen erhält oder mit anderen Personen in einer ...
§ 32 SGB II Meldeversäumnisse (vom 01.07.2026)
...  (3) Eine Minderung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt nicht in den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 1 . In den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 5 ist der Regelbedarf in der nach Absatz ... 1 erfolgt nicht in den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 1. In den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 5 ist der Regelbedarf in der nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 geminderten Höhe zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erreichbarkeits-Verordnung (ErrV)
V. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 207; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 15 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
§ 1 ErrV Näherer Bereich
... Dienststelle im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist die für die Eingliederung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ... Zeitspanne als angemessen anerkannt. Der Bereich im grenznahen Ausland, der nach § 7b Absatz 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum näheren Bereich zählt, ist der Bereich, der sich von der Grenze der Bundesrepublik ...
§ 2 ErrV Möglichkeit der werktäglichen Kenntnisnahme
... leistungsberechtigte Person erfolgt. (2) Werktage im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und dieser Verordnung sind die Wochentage Montag bis Samstag. Ausgenommen sind die ...
§ 3 ErrV Weitere wichtige Gründe
... wichtiger Grund für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch liegt neben den in § 7b Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten ... Bereichs nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch liegt neben den in § 7b Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Fällen vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte den näheren Bereich ...
§ 4 ErrV Zustimmungsverfahren
... vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen kann. § 6 dieser Verordnung sowie § 7b Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt. (2) Die Zustimmung kann nach dem Verlassen des ... die einer vorherigen Antragstellung entgegengestanden haben. (3) Die Zustimmung nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist nach Maßgabe der §§ 5 und 6 zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des ... eine Kontaktaufnahme möglich ist. (4) Die nach Maßgabe des § 7b Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu erteilende Zustimmung kann frühestens drei Monate im Voraus erteilt werden. Bei ...
§ 7 ErrV Zustimmung bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund (vom 01.07.2026)
... Die nach § 7b Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mögliche Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit durch ... außerhalb des näheren Bereichs nicht mehr angenommen werden kann. Die nach § 7b Absatz 3 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mögliche Dauer des Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  a) Nach der Angabe zu § 7a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7b Erreichbarkeit". b) Die Angaben zu den §§ 15 und 15a werden wie folgt ... 7. § 7 Absatz 4a wird aufgehoben. 8. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Erreichbarkeit (1) Erwerbsfähige ... 8. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „ § 7b Erreichbarkeit (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn ... Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zum näheren Bereich im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 2 zu treffen sowie dazu, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen ...

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Artikel 1 13. SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Angabe „Grundsicherungsgeld" ersetzt. 8. Nach § 7b Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: „(4) Erwerbsfähige ... 4 wird die folgende Nummer 5 eingefügt: „5. in den Fällen des § 7b Absatz 4 eine nicht erreichbare Person Leistungen erhält oder mit anderen Personen in einer ... „(3) Eine Minderung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt nicht in den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 1 . In den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 5 ist der Regelbedarf in der nach Absatz 1 Satz 1 ... 1 Satz 1 erfolgt nicht in den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 1. In den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 5 ist der Regelbedarf in der nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 geminderten Höhe zu ...