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Zitierungen von § 6c SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6c SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... mit den zugelassenen kommunalen Trägern nicht etwas anderes bestimmt ist." 9. § 6c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 46 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend." 6. In § 6c Satz 1 werden die Wörter „Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch ... durch die Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach § 6c und den §§ 53 bis 55,". ee) Folgende Nummern 4 und 5 werden ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 6a Zugelassene kommunale Träger". b) Die Angabe zu § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer ... b) Die Angabe zu § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der ... und bei Beendigung der Trägerschaft". c) Nach der Angabe zu § 6c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6d Jobcenter". d) ... 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz." 5. § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer ... 5. § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der ... aufnehmenden Träger zu zahlen." 5a. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Jobcenter Die ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 Nummer 2 wird die Angabe „, § 27 Absatz 3" gestrichen. 6. In § 6c Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „eines nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und ...