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Zitierungen von § 19 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 28.03.2024)
... nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vorrangig. (3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen ...
§ 6 SGB II Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.01.2023)
... Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für ...
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.04.2024)
... und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Abs. 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die ...
§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten (vom 01.01.2023)
... ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu ...
§ 23 SGB II Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vom 01.01.2023)
... Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 gelten ergänzend folgende Maßgaben: 1. Als Regelbedarf wird bis zur ...
§ 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (vom 01.07.2023)
... zu leisten haben. Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 , die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ... Pflegeversicherung. Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 , die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, wird für die Dauer des ...
§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende (vom 01.01.2023)
... für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 . (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 ...
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen (vom 01.07.2023)
... die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen, 2. sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren ...
§ 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften (vom 01.01.2023)
... in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 gewährt wurde; in den Fällen des § 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung ...
§ 67 SGB II Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2021)
... Absätze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altersteilzeitgesetz
Artikel 1 G. v. 23.07.1996 BGBl. I S. 1078; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 16 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 2 AltTZG Begünstigter Personenkreis (vom 01.01.2023)
... Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Zeiten des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 des Dritten Buches ...
§ 3 AltTZG Anspruchsvoraussetzungen (vom 01.01.2023)
... für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer, einen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder einen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung auf dem freigemachten oder auf einem in ...

Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V)
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 38
§ 1 Bürgergeld-V Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen (vom 01.01.2023)
... lebende Kind weitergeleitet wird, 9. bei Beziehenden von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit ...

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 6b BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe (vom 01.08.2019)
... nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes. § 19 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (2a) Ansprüche auf Leistungen für Bildung und ...

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 3 DEÜV Zu meldender Personenkreis (vom 01.01.2023)
... Leiharbeitnehmer, 5. Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , 6. Wehr- und Zivildienstleistende. Den Beschäftigten stehen ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 250 FamFG Antrag (vom 01.01.2023)
... für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen ...

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 3 ALG Befreiung von der Versicherungspflicht (vom 01.04.2024)
... 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet, 1a. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, wenn sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 ... beziehen, wenn sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht versichert waren, 2. wegen Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen ...

Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)
Artikel 1 V. v. 19.06.1998 BGBl. I S. 1364; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 20 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 KindUFV Formulare (vom 01.01.2023)
... für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 45 SGB VII Voraussetzungen für das Verletztengeld (vom 01.04.2024)
... Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und ...
§ 47 SGB VII Höhe des Verletztengeldes (vom 01.04.2024)
... Buches. Versicherte, die nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und ... Buch bezogen haben, erhalten Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . (3) Versicherte, die als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen nach § 4 Abs. 1 ...
§ 52 SGB VII Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld (vom 01.04.2024)
... Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches ; dies gilt auch, wenn Ansprüche auf Leistungen nach dem Dritten Buch wegen einer Sperrzeit ... dem Dritten Buch wegen einer Sperrzeit ruhen oder der Auszahlungsanspruch auf Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gemindert ...
§ 58 SGB VII Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit (vom 01.01.2023)
... sind und die Rente zusammen mit dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht den sich aus § 66 Abs. 1 des Neunten Buches ergebenden Betrag des Übergangsgeldes ... Unterschiedsbetrag erhöht. Der Unterschiedsbetrag wird bei dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht als Einkommen berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, solange Versicherte Anspruch ... das zusammen mit der Rente das Übergangsgeld erreicht. Wird Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise gewährt oder erhält der Versicherte nur Leistungen nach § 24 ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
... von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, den §§ 14 bis 16g, 16k, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie Leistungen nach § 6b Absatz 2 ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 20 SGB XI Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (vom 01.01.2024)
... worden ist, 2a. Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, auch wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, ...
§ 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung (vom 16.12.2023)
... wurden, für Wehr- und Zivildienstleistende sowie für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Satz 1 gilt auch nicht für Eltern im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ...
§ 57 SGB XI Beitragspflichtige Einnahmen (vom 01.01.2024)
... 23a und 23b Abs. 2 bis 4 des Vierten Buches. Bei Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, ist abweichend von § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches das ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2024)
... worden ist, 2a. Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur ...
§ 9 SGB V Freiwillige Versicherung (vom 01.03.2024)
... 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt, 2. Personen, deren ... im Inland oder innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Spätaussiedler sowie deren gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des ...
§ 186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (vom 01.01.2023)
... beschäftigt wird. (2a) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beginnt mit dem Tag, von dem an ...
§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (vom 01.01.2023)
... § 5 Abs. 1 Nr. 11. (12) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch endet mit Ablauf des letzten ...
§ 232a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld (vom 01.04.2024)
... sind abzuziehen, 2. bei Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, das 0,2155fache der monatlichen Bezugsgröße; abweichend von § 223 Absatz ...
§ 246 SGB V Beitragssatz für Beziehende von Bürgergeld (vom 01.01.2023)
... Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § ...
§ 251 SGB V Tragung der Beiträge durch Dritte (vom 01.01.2024)
... die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtigen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Die Höhe der vom Bund zu tragenden Zusatzbeiträge für die nach § 5 ... die nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a versicherungspflichtigen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches wird für ein Kalenderjahr jeweils im Folgejahr abschließend festgestellt. ...
§ 252 SGB V Beitragszahlung (vom 01.01.2023)
... kommunalen Träger die Beiträge für die Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *). (2) Die Beitragszahlung erfolgt in den Fällen des § 251 Abs. 3, ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 3 SGB VI Sonstige Versicherte (vom 01.01.2024)
... von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches , 3a. für die sie von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, von einem ... von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches , 4. für die sie Vorruhestandsgeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der ...
§ 11 SGB VI Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (vom 01.01.2023)
... nach Nummer 1 verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Für die Leistungen nach § 15a an Kinder von Versicherten sind die ...
§ 20 SGB VI Anspruch (vom 01.04.2024)
... die Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch oder Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches haben, haben abweichend von Absatz 1 Nummer 1 Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie wegen der ...
§ 58 SGB VI Anrechnungszeiten (vom 01.01.2023)
... und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit, 6. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen haben; dies gilt nicht für Empfänger der Leistung, a) die ... dies gilt nicht für Empfänger der Leistung, a) die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise oder b) nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten ... des 25. Lebensjahres schließen Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit aus. (2) Anrechnungszeiten nach ...
§ 74 SGB VI Begrenzte Gesamtleistungsbewertung (vom 01.01.2023)
... nach dem 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise ... Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des ... 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches erbracht worden sind, 1a. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen worden ist, 2. Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht ...
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2024)
... ist, 2a. bei Personen, die im Anschluss an den Bezug von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Verletztengeld beziehen, monatlich der Betrag von 205 Euro, 2b. bei Personen, die ...
§ 229 SGB VI Versicherungspflicht (vom 01.01.2023)
... versicherungspflichtig. (4a) Als Zeit des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gilt auch der Bezug von Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022. (5) Personen, ...

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 23 SGB IV Fälligkeit (vom 01.01.2024)
... Bezieher von Arbeitslosengeld oder die Krankenversicherung der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden sind, werden am Achten des auf die Zahlung der Sozialleistung folgenden ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 7 WoGG Ausschluss vom Wohngeld (vom 01.01.2024)
... (aufgehoben) 4. Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nach § 47 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 5. Grundsicherung im Alter ...
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023)
... der von Nummer 24 oder Nummer 25 erfassten Leistungen, c) des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , das ein zu berücksichtigendes Kind als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt des ...

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... die auf Grund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden, 7.1 das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , 7.2 die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 bis 30 des ...

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 6 KVLG 1989 Freiwillige Versicherung (vom 01.01.2023)
... 23 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt, 2. Personen, deren ...
§ 40 KVLG 1989 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2023)
... 1 wird bei versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, für die Dauer des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des ... Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, für die Dauer des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Einkommen nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 der sich aus § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ...
§ 49 KVLG 1989 Zahlung der Beiträge (vom 01.01.2023)
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 versicherungspflichtige Beziehende von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Beiträge werden in den Fällen des § 48a Absatz 2 durch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  § 16k Ganzheitliche Betreuung". d) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Bürgergeld und Leistungen für ... d) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe". e) In Kapitel 3 ... 2 Satz 2 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 6 wird aufgehoben.  ... Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Nach Absatz 3a wird folgender ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 20. In § 16g Absatz 2 Satz 1 wird ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung." 23. § 19 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie gefolgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie gefolgt gefasst: „ § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe". b) Absatz 1 wird ... Nummer 1 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 27. In § 24 Absatz 2 wird die Angabe „Arbeitslosengeld ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 29. § 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... In Satz 2 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" und die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter ... und die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... Semikolon wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bbb) In dem Satzteil nach dem Semikolon wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 30. In § 27 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 31. Die Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 33. § 31a wird wie folgt gefasst: „§ ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. c) Die folgenden Absätze 9 und 10 werden angefügt: ...
Artikel 3 BürgerGG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ...
Artikel 4 BürgerGG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Nummer 3a wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 2. In § 11 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Arbeitslosengeld ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... Angabe „Arbeitslosengeld II" jeweils durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Arbeitslosengeld II nach ... II nach dem Zweiten Buch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3a. In § 20 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b ... In § 20 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b werden die Wörter „, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " und die Wörter „oder im Falle des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 ... Zweiten Buches" und die Wörter „oder im Falle des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zuvor aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" gestrichen.  ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " und in Satz 1 wird die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 4a. § 21 Absatz 4 wird wie folgt ... arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistungen Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen und die zuvor Pflichtbeiträge gezahlt haben, erhalten Übergangsgeld bei ... bei medizinischen Leistungen in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " gestrichen. b) Satz 2 wird aufgehoben. 5. ... Dezember 2010 Arbeitslosengeld II" werden durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. bb) In Buchstabe a wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Satz 3 wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 6. In § 74 Satz 4 Nummer 1 und 1a wird jeweils die Angabe ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7. In § 166 Absatz 1 Nummer 2a wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7a. In § 166 Absatz 1 Nummer 2a werden ... Absatz 4a eingefügt: „(4a) Als Zeit des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gilt auch der Bezug von Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022." 9. § ...
Artikel 12 BürgerGG Folgeänderungen
... durch die Wörter „Beziehenden von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. (9) Das Fünfte Buch ... II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Absatz 5a Satz 1 wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3. In § 186 Absatz 2a und § 190 Absatz 12 werden jeweils die ... II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 4. Die Überschrift des § 203a wird wie folgt gefasst:  ... die Wörter „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 6. § 246 wird wie folgt geändert: a) Die ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7. In § 252 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 21.06.2011 BGBl. I S. 1175
Artikel 1 5. Alg II-VÄndV Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Artikel 1 SozSchPG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3a EGRBEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 EGRBEG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 3 WoGRefG Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 JStG 2007 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 26 JStG 2010 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch