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§ 2 - Mykotoxin-Höchstmengenverordnung (MHmV)

§ 2 Höchstmengen in Lebensmitteln



(1) In Anlage 1 aufgeführte Erzeugnisse, deren Gehalt an den dort genannten Mykotoxinen die dort für sie festgesetzten Höchstmengen einzeln oder in der Summe überschreitet, dürfen weder unvermischt noch nach Vermischung als Lebensmittel in den Verkehr gebracht oder zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt in Fällen von unvermischten Erzeugnissen nicht für

1.
Sortierverfahren, durch die sichergestellt ist, daß die in Anlage 1 genannten Höchstmengen nicht überschritten werden,

2.
sonstige physikalische Behandlungsverfahren, durch die sichergestellt ist, daß die in Anlage 1 genannten Höchstmengen nicht überschritten, sowie gesundheitlich bedenkliche Abbau- oder Reaktionsprodukte der Mykotoxine vollständig beseitigt werden und diese Behandlung keine sonstigen schädlichen Rückstände zur Folge hat,

3.
die Abgabe an Betriebe, die eine Behandlung im Sinne der Nummer 1 oder 2 vornehmen.



 

Zitierungen von § 2 MHmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MHmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MHmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MHmV Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von unverarbeiteten Erzeugnissen und Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten (vom 07.03.2006)
... der Höchstmengenüberschreitung und bei der Abgabe an Betriebe im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 mit dem Hinweis "Ware mit überhöhtem Mykotoxingehalt - Nicht an ... 3 Satz 1 kenntlich gemacht werden. Bei Erzeugnissen, die einer Behandlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 unterzogen werden sollen, kann das Kenntlichmachen nach Satz 1 auch mit dem ...
§ 5 MHmV Straftaten (vom 07.03.2006)
... Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 ein Erzeugnis als Lebensmittel in den Verkehr bringt oder zur Herstellung von Lebensmitteln ...
§ 6a MHmV Übergangsvorschrift
... im Sinne des § 2 , die nach den bis zum 13. Februar 2004 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, dürfen noch ...
Anlage 1 MHmV (zu §§ 2 und 3)