Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Mykotoxin-Höchstmengenverordnung (MHmV)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die in Anlage 1 aufgeführten Lebensmittel. Die §§ 4 und 5 gelten auch für die in Anlage 2 aufgeführten Lebensmittel.



 

Zitierungen von § 1 MHmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MHmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MHmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 MHmV (zu §§ 1 und 4) Erzeugnisse