Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.02.2007 aufgehoben

§ 28 - Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

§ 28 (weggefallen)


§ 28 wird in 1 Vorschrift zitiert


Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 28 TKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 TKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 TKV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... I S. 2020) tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. (2) § 28 bleibt in der bis zum 10. Mai 2002 geltenden Fassung für Dauerschuldverhältnisse, die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed