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§ 48 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 48 Mitwirkung von Zolldienststellen



(1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen wirken bei der Überwachung des Verbringens von Erzeugnissen im Sinne dieses Gesetzes in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes oder der Durchfuhr mit. Die genannten Behörden können

1.
Sendungen der in Satz 1 genannten Art sowie deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel bei dem Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes oder der Durchfuhr zur Überwachung anhalten;

2.
den Verdacht von Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen dieses Gesetzes oder der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen, der sich bei der Abfertigung ergibt, den zuständigen Verwaltungsbehörden mitteilen;

3.
in den Fällen der Nummer 2 anordnen, daß die Sendungen der in Satz 1 genannten Art auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten einer für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörde vorgeführt werden.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen regelt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Verfahrens nach Absatz 1. Es kann dabei insbesondere Pflichten zu Anzeigen, Anmeldungen, Auskünften und zur Leistung von Hilfsdiensten sowie zur Duldung der Einsichtnahme in Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen und zur Duldung von Besichtigungen und von Entnahmen unentgeltlicher Proben vorsehen.



 

Zitierungen von § 48 Vorläufiges Tabakgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 LMBG Anhörung von Sachkennern
... gehört werden. Dies gilt nicht für Verordnungen nach den §§ 38, 44 und 48 ...
§ 40 LMBG Zuständigkeit für die Überwachung (vom 15.12.2010)
... diesem Gesetz bezeichneten Überwachungsmaßnahmen richtet sich nach Landesrecht. § 48 bleibt unberührt. (2) Im Bereich der Bundeswehr obliegt der Vollzug dieses ...
§ 54 LMBG Ordnungswidrigkeiten
...  5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 47b oder § 48 Abs. 1 Nr. 3 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich ... (weggefallen) 3. einer nach § 41b oder einer nach § 48 Abs. 2 oder einer nach § 49 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 497
Artikel 1 1. EGGenTDurchfGÄndG
...  entsprechend." 2. In § 5 wird die Angabe „§ 48 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 55 des ...