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Zitierungen von § 22g Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22g WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz (AgrarGeoSchDG)
Artikel 1 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
§ 45 AgrarGeoSchDG Übergangsbestimmungen
... 6 des Markengesetzes entsprechend anwendbar. (8) Die auf der Grundlage des § 22g Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes in seiner bis zum 16. Januar 2026 geltenden Fassung bestehenden Anerkennungssysteme der ...

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
§ 20a WeinV Vorübergehende Änderung einer Produktspezifikation (zu § 22c Absatz 9 Satz 3 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... Weinnamen eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 des Weingesetzes anerkannt und der Antrag nicht von dieser gestellt worden ist, ist zusätzlich zu den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 2 AgrarGeoSVAV Änderung des Weingesetzes
... die Wörter „Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143" ersetzt. 5. In § 22g Absatz 2 werden die Wörter „Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" durch die ... finden, sind die § 2 Nummer 31, 33 und 34, § 9 Absatz 4, § 16a, § 22c sowie § 22g Absatz 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter ...

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 2 AgrarGeoSchRefG Änderung des Weingesetzes
... Verordnungsermächtigung". b) Die Angabe zu den §§ 22e bis 22g wird gestrichen. 2. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „zweiten" ... für die finanziellen Beiträge." 6. Die §§ 22e bis 22g werden gestrichen. 7. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 WeinRuaÄndG Änderung des Weingesetzes
... ersetzt. b) Nach der § 22f betreffenden Zeile wird folgende § 22g betreffende Zeile eingefügt: „§ 22g Organisationen zur Verwaltung ... betreffenden Zeile wird folgende § 22g betreffende Zeile eingefügt: „ § 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen". c) In der ... für das Gebiet eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 anerkannt wurde, eine begründete Stellungnahme dieser Organisation beizufügen." ... die Wörter „zwei Monate" ersetzt. 9. Nach § 22f wird folgender § 22g eingefügt: „§ 22g Organisationen zur Verwaltung ... 9. Nach § 22f wird folgender § 22g eingefügt: „ § 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (1) Die ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... Weinnamen eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 des Weingesetzes anerkannt und der Antrag nicht von dieser gestellt worden ist, ist zusätzlich zu den ...
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