(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des einfachen Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
- 1.
- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 3) Betriebsoberaufseherin/Betriebsoberaufseher,
- 2.
- in den Beförderungsämtern der
- a)
- Besoldungsgruppe A 4 Betriebshauptaufseherin/Betriebshauptaufseher,
- b)
- Besoldungsgruppen A 5 und A 6 Bundesbahnbetriebsassistentin/Bundesbahnbetriebsassistent.
(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr:
- 1.
- Blockwärter-, Weichenwärter-, Schrankenwärter- und Rangierdienst und
- 2.
- Servicedienste im Bahnhof wie z. B. Auskunftserteilung.
Nach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem einfachen Dienst zugeordnet werden können.