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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 2 - Sonderzuschlagsverordnung (SZVV k.a.Abk.)

Artikel 11 V. v. 14.12.2001 BGBl. I S. 3702, 3711; aufgelöst durch Artikel 33 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2032-24-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 2 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 2 Sonderzuschlagsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2016Artikel 33 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Sonderzuschlagsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SZVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SZVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 33 2. BRBG Auflösung der Sonderzuschlagsverordnung
...  § 2 der Sonderzuschlagsverordnung vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702, 3711) wird ...