Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht,
- 2.
- fallbezogene Rechtsanwendung im gewerblichen Rechtsschutz,
- 3.
- Mitarbeit bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte,
- 4.
- Mitarbeit bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in wichtigen Auslandsstaaten,
- 5.
- Mitarbeit bei der Anmeldung
- -
- eines Europäischen Patentes,
- -
- eines Patents nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT),
- -
- einer Internationalen Registrierung von Marken,
- -
- einer Internationalen Registrierung von Geschmacksmustern,
- -
- einer Gemeinschaftsmarke,
- -
- eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters,
- 6.
- Mitarbeit im Erteilungs- und Eintragungsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz,
- 7.
- Überwachen von Fristen im gewerblichen Rechtsschutz,
- 8.
- Mitarbeit bei der Aufrechterhaltung, Verteidigung und Umschreibung gewerblicher Schutzrechte,
- 9.
- Mitarbeit bei Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren,
- 10.
- Mitarbeit bei der Einlegung von Rechtsmitteln,
- 11.
- Erstellen von Vergütungs-, Gebühren- und Kostenrechnungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449