Tools:
Update via:
Artikel 101 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |
Artikel 101 Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
Artikel 101 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 ReNoPatAusbV § 5, § 6, § 8, § 14, § 17, § 18, Anlage
Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 9 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Nr. 4 wird das Wort „Konkursangelegenheiten" durch das Wort „Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.
- 2.
- In § 6 Nr. 7 wird das Wort „Kostenrechnungen" durch das Wort „Notarkostenrechnungen" ersetzt.
- 3.
- Dem § 8 Nr. 5 werden folgende Spiegelstriche angefügt:
„- einer Gemeinschaftsmarke,- -
- eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters,".
- 4.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Nr. 2 wird das Wort „Rechtsanwaltsgebührenrecht" durch das Wort „Rechtsanwaltsvergütungsrecht" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter „Gebühren- und Kostenrecht" durch die Wörter „Rechtsanwaltsvergütungs- und Notarkostenrecht" ersetzt.
- c)
- In Absatz 6 Nr. 1 und 2 wird jeweils das Wort „Gebührenrecht" durch die Wörter „Kostenrecht/Vergütungsrecht" ersetzt.
- 5.
- Die §§ 17 und 18 Satz 3 werden aufgehoben.
- 6.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt I Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe c wird das Wort „rechtkundigen" durch das Wort „rechtskundigen" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe d wird das Wort „Vormundschaftsgerichtes" durch das Wort „Betreuungsgerichtes" ersetzt.
- cc)
- In Buchstabe f werden nach dem Wort „Aufbau" die Wörter „des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt," eingefügt und die Wörter „Deutschen Patentamts" durch die Wörter „Deutschen Patent- und Markenamts" ersetzt.
- b)
- Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a wird die Angabe „FGG" durch die Angabe „FamFG" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe i werden nach dem Wort „Beschwerde" die Wörter „sowie Rechtsbeschwerde" eingefügt. - bbb)
- Nummer 4 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 wird das Wort „Konkursangelegenheiten" durch das Wort „Insolvenzangelegenheiten" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe a wird die Angabe „KO" durch die Angabe „InsO" ersetzt.
cccc) In Buchstabe e wird das Wort „Konkursverfahren" durch das Wort „Insolvenzverfahren" ersetzt. - ccc)
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a werden das Komma und das Wort „Kosten" gestrichen.
bbbb) In Buchstabe b und d wird jeweils die Angabe „der BRAGO" durch die Angabe „des RVG" ersetzt.
cccc) In Buchstabe g wird die Angabe „§ 18 BRAGO" durch die Angabe „§ 10 RVG" ersetzt.
- bb)
- Buchstabe B wird wie folgt geändert:
- cc)
- Buchstabe C wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „FGG" durch die Angabe „FamFG" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 5 Buchstabe a wird die Angabe „KO" durch die Angabe „InsO" ersetzt.
- ccc)
- Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 werden die Wörter „Vergütungs- und Kostenrechnungen" durch das Wort „Vergütungsrechnungen" ersetzt.
bbbb) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- dd)
- Buchstabe D wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort „Gebrauchsmustergesetzes," die Wörter „des Halbleiterschutzgesetzes," eingefügt.
- bbb)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a werden das Wort „Hinterlegung" durch das Wort „Anmeldung" ersetzt und nach dem Wort „Gebrauchsmustern," die Wörter „Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen," eingefügt.
bbbb) In Buchstabe f werden nach dem Wort „Gebühren" die Wörter „und Auslagen" eingefügt. - ccc)
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Spalte 2 werden nach dem Wort „Marken" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „- einer Internationalen Registrierung von Geschmacksmustern" folgende Spiegelstriche eingefügt:- „ - einer Gemeinschaftsmarke und
- -
- eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters."
- „e) Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen
- f)
- Einreichung von Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen vorbereiten, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen beschaffen, Anmeldungsunterlagen absenden und Fristen überwachen, amtliche Gebühren berechnen und einzahlen".
- ddd)
- Nummer 11 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe b werden die Wörter „für Gebühren des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichtes" durch die Wörter „des Patentkostengesetzes" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe d wird die Angabe „BRAGO" durch die Angabe „des RVG" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 101 FGG-RG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 101 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGG-RG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 35 2. KostRMoG Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
... ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 101 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden jeweils die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8532/a158650.htm