Änderung Anlage ReNoPatAusbV vom 01.09.2009

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Anlage ReNoPatAusbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
Anlage ReNoPatAusbV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 101 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten/zur Patentanwaltsfachangestellten


(siehe BGBl. I 1987 S. 2396 - 2414)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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