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Anhang A - Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Artikel 1 V. v. 27.06.2005 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anhang A Abkürzungen, Definitionen



BMVIBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
CA-Administrator
BSIBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CAACA-Administrator
CA-RDer D-CA-Verantwortliche
CP-RDer D-CP-Verantwortliche
D-MSA-PolicyZertifizierungs-Policy der Bundesrepublik Deutschland für den elektro-
nischen Fahrtenschreiber gemäß Anlage 11 des Anhangs I(B) VO (EG)
2135/98
Change
Management
Behandlung technischer, organisatorischer und/oder fachlicher Ände-
rungen des Verfahrens
D-CADie Zertifizierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland für den elek-
tronischen Fahrtenschreiber gemäß der VO (EG) 3821/85, VO (EG)
2135/98 und VO (EG) 1360/2002, Kraftfahrt-Bundesamt.
Nach internationalem Sprachgebrauch (CA = certification authority)
D-CIAAntragsbearbeitende und Ausgabestelle für Tachografenkarten
D-CPKartenpersonalisierer. Stelle, die asymmetrische Schlüsselpaare und
die gemäß VO (EG) 3821/85, VO (EG) 2135/98 und VO (EG) 1360/2002
zugehörigen Zertifikate auf die in der VO (EG) 2135/98 definierten Fah-
rer-, Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarten aufbringt.
D-MSADie für die Umsetzung der EU-Richtlinie in der Bundesrepublik
Deutschland verantwortliche Stelle, BMVI.
Nach internationalem Sprachgebrauch (MSA = Member State Autho-
rity)
Digitale Signatur Verfahren zur Sicherung der Unverfälschtheit (Integrität) und zum Her-
kunftsnachweis (Authentizität) eines elektronischen Dokuments mittels
Anwendung der asymmetrischen Kryptographie.
ERCAEuropäische Route Zertifizierungsstelle
FEFahrzeugeinheiten nach Definition der VO (EG) 3821/85, VO (EG) 2135/
98 und VO (EG) 1360/2002
ISMSInformations-Sicherheitsmanagement-System
ISSODer Sicherheitsbeauftragte
Nach internationalem Sprachgebrauch (ISSO = Information System
Security Officer)
Karten-
personalisierer
Siehe D-CP
KDRKey Distribution Request (Schlüssel-Auslieferungsantrag für den
Hauptschlüssel des Weg-/Geschwindigkeitsgebers)
KMDer Key-Manager
Öffentlicher
Schlüssel
In der asymmetrischen Kryptographie der öffentliche Teil eines Schlüs-
selpaars. Dieser dient meistens zur Verifizierung einer digitalen Signa-
tur oder zur Verschlüsselung einer Nachricht.
PersonalisierungAuch: logische P. Einbringung von privaten/geheimen Schlüsseln und
den zugehörigen Zertifikaten in Kontrollgerätkarten und Kontrollgeräte.
Diese ist zu unterscheiden von der optischen P. einer Karte, bei der
Namen, Fotos u. Ä. auf den Kartenkörper aufgebracht werden.
Privater Schlüssel In der asymmetrischen Kryptographie der private (geheime) Teil eines
Schlüsselpaars. Dieser dient meistens zur Erzeugung einer digitalen
Signatur oder zur Entschlüsselung einer Nachricht.
(s. auch Öffentlicher Schlüssel)
PSDas Practice Statement der D-CA, des D-CP, der Hersteller von Fahr-
zeugeinheiten und der Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern,
wie es in Kapitel 4 der D-MSA-Policy definiert ist.
Im internationalen Kontext ist dafür die Bezeichnung „Certification
Practice Statement (CPS)" gebräuchlich.
Root-CADie europäische Zertifizierungsstelle für den elektronischen Fahrten-
schreiber gemäß der VO (EG) 3821/85, VO (EG) 2135/98 und VO (EG)
1360/2002.
Root-Policy„Digital Tachograph System - European Root Policy" erstellt vom JRC
in Ispra.
RSASpezielles Verfahren der asymmetrischen Kryptographie. Gemäß An-
lage 11 des Anhangs I (B) der VO (EG) 2135/98 wird im elektronischen
Fahrtenschreiber das RSA-Verfahren zur Erstellung digitaler Signatu-
ren eingesetzt.
SysAdminDer Systemadministrator des D-CP
ZertifikatIn der asymmetrischen Kryptographie wird durch ein Z. die Bindung
eines öffentlichen Schlüssels an eine im Z. bezeichnete Identität (Per-
son, Organisation, Maschine usw.), die sich im Besitz des zugehörigen
privaten Schlüssels befindet, bestätigt.
Im Kontext der D-MSA-Policy werden hierunter insbesondere die in
Anlage 11 zum Anhang I (B) der VO (EG) 2135/98 definierten Zertifikate
verstanden.
Zertifizierungs-
stelle
Stelle, die ein Zertifikat ausstellt. Im Kontext der VO (EG) 3821/85, VO
(EG) 2135/98 und VO (EG) 1360/2002 existieren die Europäische Zer-
tifizierungsstelle (Root-CA) und die Zertifizierungsstellen der Mitglied-
staaten (für Deutschland D-CA), die die für ihre Tätigkeit benötigten
Zertifikate von der Root-CA erhalten.






 

Frühere Fassungen von Anhang A FPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 475 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 31.01.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
vom 22.01.2008 BGBl. I S. 54
aktuellvor 31.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang A FPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang A FPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 FPersV (zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr (vom 29.07.2017)
... zur Zertifikation bei der ERCA ein in Form des Zertifikatsantrags (KCR), wie in Anhang A der Digital Tachograph System European Root Policy beschrieben.  ...