Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 27 Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 AKG Anmeldung
... Leistungen nur verlangt werden, soweit die Ansprüche bei den Anmeldestellen (§ 27 ) fristgerecht (§ 28) angemeldet worden ...
§ 29 AKG Klagefrist
... eine Anmeldestelle (§ 27 ) die Erfüllung eines nach § 26 angemeldeten Anspruchs ab, so kann der Anspruch nur ...
§ 102 AKG Ansprüche ausländischer und staatenloser Bürger
... Die in § 27 Abs. 3 genannten Personen können auf Grund von Ansprüchen, für deren Anmeldung nach ...
§ 103 AKG Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger
... Die in § 27 Abs. 3 genannten Personen können auf Grund von Ansprüchen, für deren Anmeldung nach ...
§ 109 AKG Sondervorschriften für Berlin
... des Umstellungsgesetzes Artikel 12 der Umstellungsverordnung, 3. in § 27 an Stelle der Oberfinanzdirektion der Präsident des Landesfinanzamtes Berlin ...
Anzeige