interne Verweise§ 26 AKG Anmeldung ... Leistungen nur verlangt werden, soweit die Ansprüche bei den Anmeldestellen (§ 27 ) fristgerecht (§ 28) angemeldet worden ...
§ 29 AKG Klagefrist ... eine Anmeldestelle (§ 27 ) die Erfüllung eines nach § 26 angemeldeten Anspruchs ab, so kann der Anspruch nur ...
§ 109 AKG Sondervorschriften für Berlin ... des Umstellungsgesetzes Artikel 12 der Umstellungsverordnung, 3. in § 27 an Stelle der Oberfinanzdirektion der Präsident des Landesfinanzamtes Berlin ...
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