Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- 6.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 7.
- Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 8.
- Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
- Messen und Prüfen,
- 10.
- Einrichten von Maschinen und Anlagen,
- 11.
- Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen,
- 12.
- Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen,
- 13.
- Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe,
- 14.
- Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen,
- 15.
- Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe,
- 16.
- Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen,
- 17.
- Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen,
- 18.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.