Der erfolgreiche Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres bis einschließlich Schuljahr 1987/1988 in dem Berufsfeld Elektrotechnik, das den Voraussetzungen der
Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vom 17. Juli 1978 (BGBl. I S. 1061) entspricht, wird mit einem Jahr auch auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage
2 aufgeführten Berufen angerechnet.