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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HwElekBGJAnrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwElekBGJAnrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HwElekBGJAnrV Schulisches Berufsgrundbildungsjahr
... der Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres anzurechnen ist, ist in der Anlage 2 ...
§ 3 HwElekBGJAnrV Einjährige Berufsfachschule
... einen oder mehrere Ausbildungsberufe vorbereitet, ist auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen, wenn ... wenn 1. der Schulunterricht seiner Fachrichtung nach den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen entspricht und 2. der Lehrplan der ...
§ 4 HwElekBGJAnrV Zweijährige Berufsfachschule
... der III. Richtung: Elektrotechnik wird mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Berufen ...
§ 5 HwElekBGJAnrV Übergangsregelung
... I S. 1061) entspricht, wird mit einem Jahr auch auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Berufen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2695/v38691.htm