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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.09.2007 aufgehoben

§ 6 - Preisklauselverordnung (PrKV)

§ 6 Geld- und Kapitalverkehr



Die Freistellung vom Indexierungsverbot nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes gilt nicht für Kreditverträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 des Verbraucherkreditgesetzes. Die Genehmigung solcher Klauseln setzt voraus, daß die Anforderungen des § 2 erfüllt sind.