interne Verweise§ 15 UZwGBw Schußwaffengebrauch gegen Personen ... zu hindern oder sofort wiederzuergreifen, die sich zur Personenüberprüfung nach § 5 oder wegen dringenden Verdachts einer Straftat im Sinne der Nummer 1 im Gewahrsam der Bundeswehr ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7
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