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Zitierungen von § 7 UZwGBw

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 UZwGBw verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UZwGBw selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 UZwGBw Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
... als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können. (3) § 7 Abs. 2 und 3 gilt ...
§ 8a UZwGBw Identitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches (vom 16.01.2026)
... von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. § 7 Absatz 2 und 3 gilt ...
§ 8b UZwGBw Durchsuchung zum Eigenschutz (vom 16.01.2026)
... mitgeführten Gegenstände können gleichfalls durchsucht werden. (2) § 7 Absatz 2 und 3 gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 12 VDSG Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
... § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung ...

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7
Artikel 9 MADGNeuRG Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
... von Personen im militärischen Sicherheitsbereich". 5. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „§ 8a Absatz 5 gilt ... Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. § 7 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. § 8b Durchsuchung zum Eigenschutz (1) Eine Person, ... mitgeführten Gegenstände können gleichfalls durchsucht werden. (2) § 7 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend." 7. § 10 Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ...