Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2017 aufgehoben

§ 5 - Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung (VersSoVergV k.a.Abk.)

V. v. 17.08.1982 BGBl. I S. 1243; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 02.10.1982; FNA: 7631-1-7-1 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 5



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3693) auch im Land Berlin.



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