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Zitierungen von § 1 Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VersSoVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersSoVergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VersSoVergV
... Den unter Bundesaufsicht stehenden Versicherungsunternehmen ist ferner untersagt, in den in § 1 genannten Versicherungszweigen Verträge abzuschließen, die Begünstigungen vorsehen ...
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