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Änderung Anlage 1 HonigV vom 13.07.2017

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Anlage 1 HonigV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
Anlage 1 HonigV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.06.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
 
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Anlage 1 (zu den §§ 1, 3 und 4) Begriffsbestimmungen, Verkehrsbezeichnungen


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu den §§ 1, 3 und 4) Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen der Lebensmittel


(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt I Allgemeines

Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen.

Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose, sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Nektarsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden von der jeweiligen botanischen Herkunft bestimmt.

Abschnitt II Honigarten

Nach Herkunft, Gewinnungsart, Angebotsform oder Zweckbestimmung werden folgende Honigarten unterschieden:

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Verkehrsbezeichnung
| Begriffsbestimmung




Bezeichnung des Lebensmittels
| Begriffsbestimmung

1. Blütenhonig oder Nektarhonig | vollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen stammender Honig

2. Honigtauhonig | Honig, der vollständig oder überwiegend aus auf lebenden Pflanzenteilen befindlichen Exkreten von an Pflanzen saugenden Insekten (Hemiptera) oder aus Sekreten lebender Pflanzenteile stammt

3. Wabenhonig oder Scheibenhonig | von Bienen in den gedeckelten, brutfreien Zellen der von ihnen frisch gebauten Honigwaben oder in Honigwaben aus feinen, ausschließlich aus Bienenwachs hergestellten gewaffelten Wachsblättern gespeicherter Honig, der in ganzen oder geteilten Waben gehandelt wird

4. Honig mit Wabenteilen oder Wabenstücke in Honig | Honig, der ein oder mehrere Stücke Wabenhonig enthält

5. Tropfhonig | durch Austropfen der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig

6. Schleuderhonig | durch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig

7. Presshonig | durch Pressen der brutfreien Waben ohne oder mit Erwärmung auf höchstens 45 Grad C gewonnener Honig

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8. gefilterter Honig | Honig, der gewonnen wird, indem anorganische oder organische Fremdstoffe so entzogen werden, dass Pollen in erheblichem Maße entfernt werden

9.
Backhonig | Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel, die anschließend verarbeitet werden, geeignet ist



8. Backhonig | Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel,
die
anschließend verarbeitet werden, geeignet ist und der einen fremden
Geschmack oder Geruch aufweisen kann oder in Gärung übergegangen
sein oder gegoren haben kann oder überhitzt worden sein kann oder
gewonnen worden sein kann, indem anorganische oder organische
Fremdstoffe so entzogen wurden, dass Pollen in erheblichem Maße
entfernt wurden.