§ 7 - Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)

Artikel 1 V. v. 24.05.2004 BGBl. I S. 1011; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 28.05.2004; FNA: 2125-40-92 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 7 (aufgehoben)


§ 7 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften V. v. 23. Oktober 2013 BGBl. I S. 3889 m.W.v. 31. Oktober 2013

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Frühere Fassungen von § 7 NemV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
aktuell vorher 27.01.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
vom 17.01.2007 BGBl. I S. 46
aktuellvor 27.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 7 NemV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 NemV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NemV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 2 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
... 2 Nummer 1, 2, 4 oder Nummer 5 oder Absatz 3 Satz 1" eingefügt. 5. § 7 , Anlage 1 und Anlage 2 werden ...

Erste Verordnung zur Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46
Artikel 1 1. NemVuaÄndV Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
... gleichgestellten Stoffe" ersetzt. 2. In § 5 Abs. 3 und in § 7 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und ...


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