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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (1. NemVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Januar 2007 NemV § 3, § 5, § 7, § 6, Anlage 2

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011) wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 wird das Wort „Zusatzstoffe" durch die Wörter „den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gleichgestellten Stoffe" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Zusatzstoffe im Sinne des § 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter „den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gleichgestellten Stoffe" ersetzt.

2.
In § 5 Abs. 3 und in § 7 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" jeweils durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

3.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 58 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

d)
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 54 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

4.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt A Nr. 10 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„10.
Folate".

bb)
Folgende Angabe wird angefügt:

„-
Calcium-L-methylfolat".

b)
In Abschnitt B Mineralstoffe wird nach der Angabe „elementares Eisen (Carbonyl + elektrolytisch + wasserstoffreduziert)" die Angabe „- Eisen-Bisglycinat" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. NemVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. NemVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 8 BMELVAnpV Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
... der Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Januar 2007 (BGBl. I S. 46) geändert worden ist, werden die ...