Die in Brüssel am 26. März 2003 geschlossene Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und der Namen im Nordirland Insel Man und der Europäischen Gemeinschaft über die Ausdehnung des Rechtsschutzes für Datenbanken gemäß Kapitel III der
Richtlinie 96/9/EG auf die Insel Man (ABl. EU Nr. L 89 S. 11) ist nach ihrem Artikel 3 am
1. November 2003
in Kraft getreten; sie wird nach §
127a Abs. 3 des
Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), der durch Artikel 7 Nr. 9 des Gesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) eingefügt worden ist, durch Veröffentlichung des Antwortschreibens der Europäischen Gemeinschaft nachstehend bekannt gemacht.