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Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhGBek k.a.Abk.)

B. v. 19.09.2005 BGBl. I S. 2795
Geltung ab 23.09.2005; FNA: 440-1-5-1 Urheberrechtliche Vorschriften

Bekanntmachung



Die in Brüssel am 26. März 2003 geschlossene Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Namen der Insel Man und der Europäischen Gemeinschaft über die Ausdehnung des Rechtsschutzes für Datenbanken gemäß Kapitel III der Richtlinie 96/9/EG auf die Insel Man (ABl. EU Nr. L 89 S. 11) ist nach ihrem Artikel 3 am

1. November 2003

in Kraft getreten; sie wird nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), der durch Artikel 7 Nr. 9 des Gesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) eingefügt worden ist, durch Veröffentlichung des Antwortschreibens der Europäischen Gemeinschaft nachstehend bekannt gemacht.


Anlage



(siehe BGBl. I 2005 S. 2795 - 2796)