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§ 3 - Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1090; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 23.03.2002; FNA: 453-20 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Geltung ab 23.03.2002; FNA: 453-20 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Verboten sind
- 1.
- die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 2.
- der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 3.
- die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
Zitierungen von § 3 ZKDSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZKDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZKDSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ZKDSG Strafvorschriften
... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder ...
§ 5 ZKDSG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/278/a3225.htm