§ 3 - Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)

G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1090; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 23.03.2002; FNA: 453-20 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten

Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste

§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Verboten sind

1.
die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

2.
der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

3.
die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.



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