§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Karosserie- und Fahrzeugbauer-Ausbildungsverordnung vom 5. April 1989 (BGBl. I S. 601) außer Kraft.
interne Verweise§ 12 KarFahrzbMAusbV Übergangsregelung ... der Vorschriften dieser Verordnung. (2) Ist für die Ausbildung in dem in § 13 Satz 2 genannten Ausbildungsberuf nach Landesrecht der Besuch eines schulischen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
V. v. 12.02.2004 BGBl. I S. 264; aufgehoben durch § 16 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1523
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