interne Verweise§ 28 ZFdG Datenerhebung durch längerfristige Observationen (vom 15.06.2007) ... Daten durch längerfristige Observationen in entsprechender Anwendung des § 18 erheben. (2) Eine längerfristige Observation darf nur durch den ... nur durch den Behördenleiter oder seinen Vertreter angeordnet werden. (3) § 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 ... 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 1 ist das anordnende ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 5 TKGBDAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes ... gestattet wird. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 4 ist aktenkundig zu machen. § 18 Absatz 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend. (8) Die betroffene Person ist in den ... gestattet wird. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 4 ist aktenkundig zu machen. § 18 Absatz 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend. (5) Die betroffene Person ist in den ...
Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes ... zu; seine Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft." 7. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: ... Tage" ersetzt. c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) § 18 Abs. 4 gilt entsprechend." 10. § 21 wird wie folgt geändert: ... b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) § 18 Abs. 4 gilt entsprechend." 11. § 22 wird wie folgt geändert: ... 3 gestrichen. d) Der Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) § 18 Abs. 4 gilt entsprechend." 12. Nach § 22 wird folgender § 22a ... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (4) § 18 Abs. 4 und § 22 Abs. 4 gelten entsprechend." 13. § 23a wird wie folgt ... 19. § 28 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) § 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 ... 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 1 ist das anordnende Zollfahndungsamt." 20. Dem § 29 wird ... 20. Dem § 29 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) § 18 Abs. 4 gilt entsprechend." 21. § 30 Abs. 3 und § 31 Abs. 3 werden ... 30 Abs. 3 und § 31 Abs. 3 werden jeweils wie folgt gefasst: (3) § 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 ... 18 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. Zuständig für die Unterrichtung im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 1 ist das anordnende Zollfahndungsamt." 22. § 32 wird wie folgt ... 2 und 3 gestrichen. d) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) § 18 Abs. 4 gilt entsprechend." 23. Nach § 32 wird folgender § 32a ... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (4) § 18 Abs. 4 und § 32 Abs. 4 gelten entsprechend." 24. In Kapitel 4 werden dem ...
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
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