Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen sowie Festlegen des Arbeitsablaufes,
- 3.
- Einsatz von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 4.
- Pflegen und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen,
- 5.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation,
- 6.
- Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau,
- 7.
- Heißverformen des Glases:
- a)
- Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen,
- b)
- Auf- und Einblasen,
- c)
- Auftreiben und Bördeln,
- d)
- Einschmelzen,
- e)
- Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
- Umgehen mit Vakuumanlagen,
- 9.
- Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen.