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§ 1 - Biozid-Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV)

Artikel 1 V. v. 04.07.2002 BGBl. I S. 2514; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3706
Geltung ab 09.07.2002; FNA: 8053-6-28 Sonstige Vorschriften
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§ 1 Anwendungsbereich, Zweck


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Diese Verordnung gilt für

1.
die Zulassung von Biozid-Produkten nach § 12a Satz 1 und § 12c des Chemikaliengesetzes,

2.
die Feststellung zum Entfallen der Zulassungsbedürftigkeit nach § 12a Satz 2 Nr. 4 des Chemikaliengesetzes,

3.
die Registrierung von Biozid-Produkten nach § 12f des Chemikaliengesetzes,

4.
die Anerkennung ausländischer Zulassungen und Registrierungen nach § 12g des Chemikaliengesetzes,

5.
die Prüfung von Biozid-Wirkstoffen nach § 12h des Chemikaliengesetzes,

6.
die Vorlage von Unterlagen einschließlich Aufzeichnungen und Mitteilung von Änderungen in Fällen wissenschaftlicher oder verfahrensorientierter Forschung und Entwicklung nach § 12i Abs. 2 des Chemikaliengesetzes,

7.
die Genehmigung von Versuchen, bei denen es zu einer Freisetzung in die Umwelt kommen kann, nach § 12i Abs. 3 des Chemikaliengesetzes,

8.
die Mitteilung von Änderungen und neuen Erkenntnissen nach § 16f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Chemikaliengesetzes.

Sie dient der Regelung näherer Einzelheiten dieser Verfahren, die die gesetzlichen Regelungen in Teilbereichen konkretisieren.

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Zitierungen von § 1 ChemBiozidZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ChemBiozidZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemBiozidZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ChemBiozidZulV Allgemeine Vorschriften zur Vorlage von Unterlagen (vom 26.08.2006)
... Unterlagen, die der Zulassungsstelle in einem der in § 1 genannten Verfahren vorzulegen sind, sind bei der Zulassungsstelle in jeweils vier gleichen ... erforderlich ist. (2) Anträge und Unterlagen, die eines der in § 1 genannten Verfahren einleiten, müssen Angaben über Namen und Anschrift des ...
§ 3 ChemBiozidZulV Vorlage von Prüfnachweisen, Prüfmethoden
... Bei Vorlage von Prüfnachweisen in einem der in § 1 genannten Verfahren hat der Antragsteller oder Mitteilungspflichtige schriftlich zu erklären, ... Stellen beizufügen. (2) Prüfungen im Rahmen von Verfahren nach § 1 Nr. 1, 3 und 5 sind nach den in Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG in ihrer jeweils jüngsten ...
§ 6 ChemBiozidZulV Proben
... den Antragstellern und Mitteilungspflichtigen der in § 1 genannten Verfahren kann die Zulassungsstelle bis zum Zeitpunkt der Versagung oder des Ablaufs der ...


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