interne Verweise§ 2 WeinVergV Zuständige Stellen (vom 29.12.2005) ... Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist vorbehaltlich des Absatzes 2 die Bundesanstalt für Landwirtschaft ...
§ 4 WeinVergV Muster, Vordrucke ... Mitteilungen und andere Unterlagen, die zur Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte notwendig sind, Muster bekanntgeben oder Vordrucke bereithalten. Soweit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 01.10.2015 BGBl. I S. 1671
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