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Änderungen an Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 17.12.2019(Aufhebung)Artikel 85 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
 03.04.2014Synopse gesamt oder einzeln für
Anlage 1, Anlage 2
Artikel 22 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)
 01.09.2009Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, § 7, § 10, Anlage 1, Anlage 2
Artikel 10 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Floristmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (FloristMFPrV)
Artikel 20 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153, 2223

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.