Änderung Anlage 5 Regionalisierungsgesetz vom 01.01.2018

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Textabschnitt unverändert)

Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 2763)


Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 2764)


vorherige Änderung

 



In der Grafik nicht konsolidiert:

... in der Position Nummer 6 in der Spalte 'Verwendungszweck' die Angabe '§ 145' durch die Angabe '§ 228' ersetzt.

... werden in der Kopfzeile der Tabelle die Wörter 'an BMVI' gestrichen.

(heute geltende Fassung) 



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