Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.07.2017 aufgehoben
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§ 19 - Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)

G. v. 31.01.2001 BGBl. I S. 170; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 08.02.2001; FNA: 9022-11 Funkrecht
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§ 19 (Änderung von Rechtsvorschriften)


§ 19 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 19 FTEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 FTEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FTEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 FTEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 20. August 1997 (BGBl. I S. 2117), geändert durch § 19 Abs. 4 dieses Gesetzes, und die Beleihungs- und Akkreditierungsverordnung vom 10. Dezember 1997 ...


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