§ 2 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 2 SEAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 18 MoMiG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 (weggefallen)". b) Die Angabe ... a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: ... 42 wird wie folgt gefasst: § 42 (weggefallen)". 2. § 2 wird aufgehoben. 3. § 21 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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