Zitierungen von § 53 SEAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 SEAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 SEAG Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (vom 01.07.2021)
...  § 53 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf alle gesetzlichen vorgeschriebenen ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 53 in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf alle ...
§ 58 SEAG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (vom 22.06.2023)
... 47 Absatz 4a und § 53 Absatz 1 in der jeweils ab dem 22. Juni 2023 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 7 AReG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... des § 100 Absatz 5 des Aktiengesetzes erfüllen." 5. § 53 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „404" ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 7 BilMoG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 53 folgende Angabe angefügt: „Abschnitt 7 Schlussbestimmungen  ... nicht geschäftsführender Direktor sein." 4. Nach § 53 wird folgender Abschnitt 7 angefügt: „Abschnitt 7 Schlussbestimmungen ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 17 FISG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... Direktoren hierüber unverzüglich zu unterrichten." 5. In § 53 Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „bis 3d" durch die Angabe „und 3c" ersetzt. 6. ... 57 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (1) § 53 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf alle gesetzlichen vorgeschriebenen ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 53 in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf alle ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 18 MoMiG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... gilt entsprechend." 6. § 42 wird aufgehoben. 7. § 53 Abs. 4 Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 6 ARUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... durch die Wörter „zugänglich zu machen" ersetzt. 5. In § 53 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „der §§ 405 und 406" durch die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 8 EStOffRLUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... Erklärung nach § 342d Absatz 2 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs." 3. In § 53 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des § 334 des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter ... und des Pflichtversicherungsgesetzes § 47 Absatz 4a und § 53 Absatz 1 in der jeweils ab dem 22. Juni 2023 geltenden Fassung sind erstmals auf ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 8 UmwRLUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes gelten entsprechend." 4. In § 53 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 313 bis 315" durch die Angabe „§§ 346 bis ...


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