interne Verweise§ 69 PAO Aufgaben des Vorstands (vom 01.01.2025) ... kurzen Darstellung der wesentlichen Gründe für die Entscheidung zu versehen. § 71 Absatz 1 bleibt unberührt. Die Mitteilung ist nicht anfechtbar. (4) Der Vorstand ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... folgt gefasst: „§ 51 Mitgliederakten". c) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme ... c) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen". d) Die Angabe zu ... die Beschwerde erhoben hatte" ersetzt. b) In Satz 3 wird nach der Angabe „ § 71 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt ... der Angabe „§ 71" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von ... 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (1) Die Mitglieder des ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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