Zitierungen von § 71 PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 PAO Aufgaben des Vorstands (vom 01.08.2021)
... kurzen Darstellung der wesentlichen Gründe für die Entscheidung zu versehen. § 71 Absatz 1 bleibt unberührt. Die Mitteilung ist nicht anfechtbar. (4) Der Vorstand ...
§ 88 PAO Rechtsstellung der patentanwaltlichen Mitglieder (vom 01.08.2021)
... bei ihrer richterlichen Tätigkeit bekanntwerden, Verschwiegenheit zu bewahren. § 71 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. Die Genehmigung zur Aussage erteilt der Präsident des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... folgt gefasst: „§ 51 Mitgliederakten". c) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme ... c) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen". d) Die Angabe zu ... die Beschwerde erhoben hatte" ersetzt. b) In Satz 3 wird nach der Angabe „ § 71 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt ... der Angabe „§ 71" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von ... 1" eingefügt. 28. § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (1) Die Mitglieder des ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... kurzen Darstellung der wesentlichen Gründe für die Entscheidung zu versehen. § 71 bleibt unberührt. Die Mitteilung ist nicht anfechtbar." d) Der bisherige ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... 1 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 2 Nummer 3" ersetzt. 37. In § 71 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils nach dem Wort „Patentanwälte" das Komma und das Wort ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... des Vorstands § 70a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts § 71 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit § 72 Ehrenamtliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed