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Anlage 2B - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5)



Abbildung Formular (BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 3)


Abbildung Formular (BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 4)


Abbildung Formular (BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 5)


Abbildung Formular (BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 6)






 

Frühere Fassungen von Anlage 2B EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.08.2023Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2B EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2B EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17a EuWO Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (vom 25.05.2018)
... das einheitliche Formular für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten nach Anlage 2B ; der Bundeswahlleiter übermittelt der vom Herkunfts-Mitgliedstaat benannten Stelle eine ... oder, sofern dies nicht möglich ist, die Mitteilung der Gemeindebehörde nach Anlage 2B . Bestehen Zweifel an Angaben des Antragstellers, hat die Gemeindebehörde den ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... 2b. die einheitlichen Formulare für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ( Anlage 2B ), 2c. die Anträge und Merkblätter für die Anträge nach § 17b ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Artikel 1 8. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Heimat" durch die Wörter „Innern und für Heimat" ersetzt. 2. Anlage 2B erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... einheitliche Formular für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten nach Anlage 2B ; der Bundeswahlleiter übermittelt der vom Herkunfts-Mitgliedstaat benannten Stelle eine ... oder, sofern dies nicht möglich ist, die Mitteilung der Gemeindebehörde nach Anlage 2B ." bb) In Satz 4 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; Anfragen ... die aus dem Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 38. Die Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) In dem Kasten oben links ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen." 25. Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „2004" ...