Änderung Anlage 11 EuWO vom 01.07.2019

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Anlage 11 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2019 geltenden Fassung
Anlage 11 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3)


siehe BGBl. I 2003 S. 2585






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