Eingangsformel - Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV)

V. v. 13.06.1994 BGBl. I S. 1262; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 401
Geltung ab 24.06.1994; FNA: 96-1-35 Luftverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) der durch Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff des Gesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370) eingefügt worden ist, und des § 63 Nr. 2 des Luftverkehrsgesetzes in der vorgenannten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2123), verordnet das Bundesministerium für Verkehr:



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