Änderung § 1 KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung vom 15.06.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung, alle Änderungen durch Artikel 3 3. KSVGuaÄndG am 15. Juni 2007 und Änderungshistorie der KSVGBeitrÜV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2007 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1034
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Grundsätze


(Text alte Fassung)

(1) Die Entrichtung der Beitragsanteile der Versicherten und der Künstlersozialabgabe wird von der Künstlersozialkasse nach Maßgabe der folgenden Vorschriften überwacht.

(Text neue Fassung)

(1) Die Entrichtung der Beitragsanteile der Versicherten und der Künstlersozialabgabe durch die Unternehmer ohne Beschäftigte und die Ausgleichsvereinigungen wird von der Künstlersozialkasse nach Maßgabe der folgenden Vorschriften überwacht. Die Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber wird von den Trägern der Rentenversicherung im Rahmen ihrer Prüfung nach § 28p Abs. 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nach Maßgabe des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und der Beitragsverfahrensverordnung überwacht.

(2) Die Überwachung kann in Form einer schriftlichen Prüfung oder in Form einer Außenprüfung erfolgen.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed