Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Versuchstiermeldeverordnung vom 1. August 1988 (BGBl. I S. 1213) außer Kraft.
Anlage VersTierMeldV (zu § 1 Abs. 2) (vom 13.08.2013) ... (z.B. Bindestrich, Semikolon) zu separieren. Für Wirbeltiere, die nach § 4 Abs. 3 zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden, beschränken sich die erforderlichen ... an, ob die Tiere für Vorhaben Code-Nr.: - nach § 4 Absatz 3 (Töten zu wissenschaftlichen Zwecken) 21 - ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
V. v. 01.08.2013 BGBl. I S. 3125