Zitierungen von § 1 Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ArchLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArchLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2392
Artikel 1 ArchLGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
... 1984 (BGBl. I S. 1337) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Ermächtigung zum Erlass einer ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732; aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
Eingangsformel HOAI
... Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971, die ...


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